Lehrerweb: Arbeitsblatt - Hardware und Software
Zuordnungsarbeitsblatt: Hardware/Software als Diskussionsgrundlage
Themenfelder
Digitale Grundbildung, Medienbildung / Informatik
Digitale Grundbildung, Medienbildung / Informatik
Bildungsstufe
Primarstufe / Sekundarstufe I
Primarstufe / Sekundarstufe I
Schlagworte
Hardware / Software / Computer / Technische Problemlösung
Hardware / Software / Computer / Technische Problemlösung
Lehrplanbezug
Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung - 1.- 4.Klasse - AHS Unterstufe, Mittelschule - Sekundarstufe I
5. Schulstufe - Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Anwendungsbereiche - Wichtigste Komponenten eines Computers
Anwendungsbereiche - Notwendige Funktionen eines Betriebssystems im Normalbetrieb
Die Schülerinnen und Schüler können - (T) unter Nutzung einer angemessenen Terminologie gängige physikalische Komponenten von Computersystemen (Hardware) identifizieren sowie beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.
6. Schulstufe - Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können (T) darstellen, wie Hardware und Software als System zusammenarbeiten, um Aufgaben zu bewältigen.
Verbindliche Übung - Digitale Grundbildung - Technische Problemlösung - AHS Unterstufe, Mittelschule - Sekundarstufe I
Grundanforderungen/Kernbereich - Technische Bedürfnisse und entsprechende Möglichkeiten identifizieren
kennen die Bestandteile und Funktionsweise eines Computers und eines Netzwerks
Inhaltstyp
Arbeitsblatt
Arbeitsblatt
Content Pool
Bildungspool
Bildungspool
Lizenz
CC-Lizenz Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC-Lizenz Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Erstellungsdatum
24. 10. 2018
24. 10. 2018
Letztes Update
09. 07. 2024
09. 07. 2024
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